Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021 um 18:16

Fotografieren mit Drohnen wird immer mehr zum Thema. Drohnen sind mittlerweile technisch sehr ausgereift und preislich auch erschwinglich und so verwundert es nicht, dass immer mehr Leute bereits eine Drohne ihr eigen nennen und man immer öfter welche fliegen sieht.

Wer bis jetzt noch keine Drohne hat, denkt eventuell immer öfter drüber nach, sich eine solche zu besorgen. Doch dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten und man sollte sich unbedingt schon vor dem Kauf näher mit diesem Thema auseinandersetzen.

Mit dem 1.1.2021 werden dank einer EU-Richtlinie die Bestimmungen in der europäischen Union angeglichen, was sehr vieles einfacher macht.

Warum eine Drohne?

Bevor man beim ein oder anderen Schnäppchen zuschlägt, sollte man sich nähere Gedanken darüber machen, wofür man die Drohne nutzen will. Einfach nur um Spaß zu haben? Also nur, um damit zu fliegen, vergleichbar mit Modellfliegen? Oder um Foto- oder Videoaufnahmen zu machen?

Die einzelnen Modelle unterscheiden sich immens. Wer nur eine „Spaßdrohne“ ohne Kamera sein Eigen nennen will, muss sich weniger Gedanken machen, als jemand, der mit seiner Drohne auch Fotos schießen will. Wer Fotos aufnehmen will, muss nämlich auch einige rechtliche Dinge zusätzlich beachten. Dazu gleich mehr.

„Spaßdrohnen“

Hierzu zähle ich die sehr kleinen Modelle, mit denen man einfach nur in den eigenen vier Wänden seine Runden drehen will.

Fotografieren mit Drohnen: Minidrohne - einfach nur Spaß haben
Minidrohne – einfach nur Spaß haben

So eine Drohne ist wirklich sehr klein, jene im Bild ist gerade einmal 4×4 cm groß. Mit dieser kann man auch wenig Schaden anrichten, die Propeller stoppen auch sofort bei einem Hindernis. Ins Auge will man sie nicht bekommen, aber ansonsten kann mit solchen Modellen wirklich nicht viel passieren.

Es bedarf ein wenig Übung, sie kontrolliert zu fliegen, aber nach ein paar Ladezyklen (Flugzeit meines Modells ca. 10-12 Minuten) kann man durchaus Loopings drehen und manche Hindernisse gekonnt umfliegen. Kann sehr entspannend sein und macht auch ungemein viel Spaß. Im Bild ist eine Minidrohne in der Art von Revell Control 23942 Werbung zu sehen. Das exakt gleiche Modell wie oben abgebildet steht mittlerweile nicht mehr zur Verfügung.

Fotografieren mit Drohnen

Jetzt wird es aber ernst. Wer mit Drohnen fotografieren will, hat schon ganz andere Anforderungen. Solche Drohnen sind viel größer und schwerer, denn schließlich müssen sie auch eine (in der Regel eingebaute) Kamera tragen können und sollten auch bei etwas Wind möglichst stabil in der Luft liegen.

Genau so eine wollte ich auch einmal haben. Und ja, ich war sogar 2017 schon öfter nahe dran, mich einfach „glücklich zu click-en“. Dabei waren damals zwei Modelle in meiner engeren Auswahl: die DJI Phantom 3 Standard und ein Parrot Bebop 2. Beide bewegten sich damals in einer Preislage um etwa 500€.

Aktuell würde ich mich am ehesten wohl für die DJI Mavic Pro entscheiden. Preislich zwar nicht gerade günstig, dafür aber in der Klasse C1 (unter 900 g) angesiedelt. Näheres dazu weiter unten bei den Hinweisen zu den neuen Regelungen ab 1. Jänner 2021.

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Die beiden DJI (Phantom und Mavic) haben einen sehr großen Vorteil: sie besitzen ein 3 Achsen Gimbal. Das heißt, dass die Kamera alle Bewegungen der Drohne selbst ausgleicht. Will heißen: wenn man eine Kurve fliegt oder die Drohne Seitenwind ausgleichen muss, so bleibt die Kamera stets perfekt in waagrechter Ausrichtung. Ein sehr  großer Vorteil, wenn man Fotos schießen will.

Das kann die Parrot nicht, denn dort ist die Kamera fix mit dem Rumpf verbunden. Dafür ist diese Drohne sehr kompakt und so wird so mancher die Parrot bevorzugen.

Warum ich nach wie vor (Jänner 2021) keine Drohne besitze, wenn es doch so sehr in den Fingern juckt? Weil lange Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen alles andere als klar und verständlich für mich waren und diese sich auch noch von Land zu Land erheblich unterschieden haben. Genau das sollte sich mit Jänner 2021 ändern!

Rechtliches: Fotografieren & Filmen

So manches ist vielen Leuten klar. Dabei geht es um rechtliche Belange, die jeder Fotograf zu beachten hat.

Man darf Bilder oder Videos von Personen ohne deren Einverständnis nicht verbreiten (→ Das Recht am eigenen Bild – Persönlichkeitsrecht). Ja, das gilt auch für soziale Medien! „Hansi beim Kotzen“ mag man persönlich ja ganz lustig finden, Hansi wird den Spaß in der Regel aber nicht teilen wollen. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Als Fotograf sollte man sich immer so gut es geht erkundigen, was man darf und was nicht. Das Thema Bildrechte und Copyright füllt ganze Bücher und es schadet sicher nicht, sich einmal näher damit zu beschäftigen.

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Rechtliches: Fotografieren mit Drohnen

Das Thema wird noch viel komplexer, wenn man Fotos mit Drohnen schießen will. Denn spätestens seit dem „Drohnen-Missgeschick“ bei einem Weltcup-Slalom, bei dem unser Top-Star Marcel Hirscher beinahe von einer abstürzenden Drohne getroffen wurde, ist klar: diese Dinger können durchaus auch gefährlich werden!

Genehmigung der Luftfahrtsbehörde

Und genau deshalb gab es immer schärfere Auflagen, was den Betrieb von Drohnen betrifft. So gibt es einige Beschränkungen und Verbote und es sind so manche Auflagen zu erfüllen. Diese hängen in der Regel von Größe und Gewicht (bzw. Bewegungsenergie) sowie dem Verwendungszweck (Fotografieren ja/nein) der Drohne ab.

Was das Thema noch komplizierter macht: diese Einschränkungen und Auflagen unterscheiden sich von Land zu Land oft ganz erheblich.

Österreich ist besonders streng.  Das Thema war dermaßen komplex, dass es eine eigene Webseite gab, die bei der Bewilligung von Drohnenflügen in Österreich unterstützt hat – die Österreichische Drohnenbewilligung. Die Inanspruchnahme dieses Services kostete allein schon 49€. Eine Bewilligung kostete (Stand Juli 2019) ca. 320€.

Neuregelung ab Jänner 2021

Harmonisierung EU-weit

Ursprünglich wäre mit 1. Juli 2020 eine Neuregelung auf EU-Ebene in Kraft getreten, aufgrund des Corona-Virus wurde diese Neuregelung auf Jänner 2021 verschoben. Für Österreich wurde in diesem Zusammenhang mit Dronespace eigens ein neuer Webauftritt ins Leben gerufen.

Basierend auf dieser neuen EU Drohnen Regelung, werden die Auflagen über das europäische Drohnen-Regulativ EU-weit harmonisiert.

Kategorie der Drohne

Drohnen werden dabei je nach Gewicht und Art des Einsatzes der Drohne (z.B. Flug „nah am Menschen“) in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Auf Dronespace kannst du deine Kategorie unter dem EU-Regulativ einfach selbst bestimmen. In der Regel wirst du in die Kategorie „Open“ fallen: Sichtverbindung zur Drohne, maximal 120 m und unter 25 kg.

Verpflichtende Haftpflichtversicherung

Neben einer etwaigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde muss man sich auch um eine entsprechende Haftpflichtversicherung kümmern. Je nach Drohne fallen pro Jahr noch einmal um die 100€ an.

Neben dem Anschaffungspreis der Drohne selbst kommen also noch weitere Gebühren für dich als stolzen Drohnenbesitzer zu, wenn du deine Drohne legal abheben lassen willst. Das hat mich bis heute vom Kauf einer Drohne abgehalten. Denn wenn ich fliege, will ich das natürlich legal tun und die damit geschossenen Fotos hier in meinem Blog oder wo auch immer im Web online stellen können.

Verpflichtende Registrierung

Ab 1. Jänner 2021 müssen sämtliche Drohnen mit Kamera registriert werden! Alte Drohnen, also jene, die vor Inkrafttreten der Bestimmungen angeschafft wurde, müssen bis spätestens 1. Jänner 2023 ebenfalls registriert werden.

Die Registrierung kann dabei sehr einfach online durchgeführt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist dabei für die Registrierung Voraussetzung! Die Kosten belaufen sich auf 31,20 € (wie bitte kommt man auf so einen krummen Preis?) und die Registrierung ist dann 3 Jahre gültig.

Drohnenführerschein

Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Auflagen zu erfüllen. So muss man für die Kategorie A (open) eine Online-Prüfung ablegen, für die anderen Kategorien (z.B. > 900 g, Flug nahe am Menschen) muss man sich zusätzlich einer theoretischen Prüfung stellen.

Alle Details dazu findest du unter dronespace.at – Die Austro Control Drohnenplattform.

Gesammelte Links

Was sind deine Erfahrungen? Fliegst du schon oder wartest du noch?

(alle Angaben und rechtlichen Einschätzungen ohne Gewähr)