Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2021 um 17:35
Über manche Wege wird eine Wintersperre verhängt, wie zum Beispiel dem Weg zur Drachenwand von der Fuschler Seite. Die Wintersperre startet hier am 1. November und endet am 31. Mai.
Ich wollte einmal etwas genauer wissen, worin das begründet ist und auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert. Denn ich finde es ungemein schade, dass man 7 Monate lang diesen Weg nicht begehen darf, denn schließlich gilt in Österreich die Wegefreiheit.
Inhalt
Durchgangssperre im Winter
Begründet liegt die Durchgangssperre im Jagdgesetz 1993, genauer heißt es da:
Gesetz über das Jagdwesen im Land Salzburg (Jagdgesetz 1993 – JG)
StF: LGBl Nr 100/1993
Futterplätze
§ 66
(5) Bei Futterplätzen für Rotwild darf während der Fütterungsperiode ein Bereich mit einem Radius von 200 m um den Futterplatz von jagdfremden Personen nicht betreten oder befahren werden. Dieser Bereich kann von der Jagdbehörde durch Verordnung auch abweichend festgelegt werden, wenn dies die besondere Lage eines Futterplatzes erfordert. Der größte Durchmesser dieses Bereiches darf jedoch 400 m nicht überschreiten. Das Verbot gilt nicht für Verrichtungen in Ausübung des Grundeigentums sowie für bestehende Straßen, Wege, Schipisten, Schitourenrouten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind. Neue Wege, Schipisten, Schitourenrouten und Loipen dürfen in diesen Bereichen nur mit Bewilligung der Jagdbehörde errichtet werden.
(6) Der Jagdinhaber oder bei Rotwildfütterungen die Hegegemeinschaft hat den Fütterungsbereich durch Hinweistafeln zu kennzeichnen, die bei Auflösung der Fütterung unverzüglich zu beseitigen sind. Auf den Hinweistafeln ist Beginn und Ende der Sperrzeit anzuführen. Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Gestaltung der Hinweistafeln und ihre Aufstellung zu erlassen.
Drachenwand Wintersperre
Wie eingangs erwähnt ist der Weg auf die Drachenwand bei der Variante über Fuschl von einer solchen Sperre betroffen. Wer also im Winter auf die Drachenwand will, kann das legal nur über die Mondseer Seite tun.
Interessant dabei ist dieser Satz in §66 (5):
Das Verbot gilt nicht für Verrichtungen in Ausübung des Grundeigentums sowie für bestehende Straßen, Wege, Schipisten, Schitourenrouten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind.
Sollte der Weg also ein offizieller Wanderweg sein, was für mich gleichbedeutend mit „für die allgemeine Benutzung bestimmt“ ist, dürfte eine solche Sperre also ungültig sein. Pech im konkreten Fall: der Weg ist nicht als offizieller Wanderweg ausgeschildert. Und eine Errichtung eines solchen Weges wäre auch nur mit Bewilligung der Jagdbehörde möglich.
So werden wir wohl im Winter weiterhin auf dieses Variante zum Gipfel der Drachenwand verzichten müssen, denn ein Einlenken ist für mich undenkbar. Warum? Bitte weiterlesen.
Horst im Tourismusbüro Fuschl
Ich wollte mich im Tourismusbüro einmal direkt erkundigen, was es damit auf sich hat und ob jeden Winter der Weg für die Allgemeinheit gesperrt wird. Die freundliche Dame wusste das nicht spontan, wollte sich aber für mich schlau machen und mich dann anrufen.
Genau in diesem Moment betritt die Waldbesitzerin das Tourismusbüro! Welch genialer Zufall, so kann ich die Frau gleich direkt fragen!
Und werde sogleich mit einer doch recht emotionalen Ansprache begrüßt. Selbstverständlich werde sie auch dieses Jahr die Wintersperre wieder aufstellen! Ich habe gefragt, ob es nicht denkbar wäre, das Schild ein paar Meter weiter hinten aufzustellen, denn dann könnte man auch im Winter die Drachenwand von der Fuschler Seite noch erreichen.
Details will ich an dieser Stelle nicht wiedergeben, nur so viel: Wanderer sollten zufrieden sein, wenn sie im Sommer durch ihren Wald gehen dürften und irgendwann bräuchte das Wild auch seine Ruhe vor den Wanderern, die mit ihren Hunden in der Regel kreuz und quer durch den Wald gehen und sich allesamt an keine Regeln halten würden.
Es bleibt am Ende übrig: die Wintersperre auf die Drachenwand von Fuschler Seite wird auch in den kommenden Jahren zwischen 1. November und Mitte bis Ende Mai bestehen bleiben.
Schade um diesen herrlichen Weg, der ansonsten auch mit Schneeschuhen ein echter Genuss wäre.
Aber bevor du dich möglicherweise darüber zu sehr ärgerst: denke an das Wild, welches insbesondere in starken Wintern keine Energie verschwenden sollte, um zu überleben. Und jede Flucht, die du als Wanderer auslöst, kann man Ende lebensbedrohend wirken.
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