Nachdem du deine Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG) erfolgreich gestartet hast, musst du diese auch betreuen. Betreuen heißt zum Beispiel im Falle eines Vereins verpflichtende Sitzungen abzuhalten. Rechnungen müssen ausgestellt werden. Und auch das Finanzamt will deine Aufmerksamkeit.
Inhalt
Für das Finanzamt
Verein beim Finanzamt melden
Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Mit der „Aufnahme der Geschäftstätigkeit“ des Vereins, musst du diesen innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden.
„Aufnahme der Geschäftstätigkeit“ heißt bei einer EEG, dass Zählpunkte wirklich aktiv sind. Das passiert meiner Meinung nach mit der Datenfreigabe des ersten Mitgliedes (bzw. eigentlich des zweiten), weil ab dann Strom von der EEG an- und verkauft werden kann.
Per Post
Auch wenn Österreich in Bezug auf Digitalisierung schon sehr fortgeschritten ist – im Fall der Meldung eines Vereins beim Finanzamt ist sie das nicht. Ich habe sogar extra beim Finanzamt angerufen, weil ich einfach nicht glauben konnte, dass diese Meldung nicht digital erfolgen kann.
Nicht nur, dass es keine Möglichkeit gibt, die Anmeldung über das Internet zu machen – nein, man kann die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung auch nicht per E-Mail an das Finanzamt schicken.
Will heißen: Formulare downloaden (Verf 15a und Verf 26). Verf 15a dient dabei der steuerlichen Erfassung des Vereins – als genau, worum es mir geht. Verf 26a wird zusätzlich benötigt, um Unterschriftenproben mit einzusenden.
Ich habe übrigens erst beim Schreiben des Blog-Artikels eine Fassung des Formulars 15a gefunden, die man zumindest digital ausfüllen kann. Mein Formular ging komplett handschriftlich an das Finanzamt. Du findest beide Formulare beim Bundesministerium für Finanzen.
Bin ich zu blöd?
Als ich mir das Formular 15a zur steuerlichen Erfassung eines Vereins zum ersten Mal angesehen habe, habe ich am Ende doch ein wenig an meinem Verstand gezweifelt. Das geht gleich auf der ersten Seite los. Da gibt es 2 Adressfelder. Das erste klingt logisch, aber das zweite? 🤔

Ich gebe es an dieser Stelle zu: Ich hatte schon gleich zum Start keine Ahnung, was ich hier ausfüllen sollte. Laut telefonischer Information vom Finanzamt müsse man im ersten Feld das „Finanzamt Österreich, Postfach 260, A-1000 Wien“ eintragen und das 2. könnte man freilassen. Denn Vereinsangelegenheiten würden zentral verwaltet und dann an die entsprechende Landesstelle weitergeleitet.
Ich hatte es also eigentlich falsch ausgefüllt. Sicherheitshalber habe ich unter „Rückfragen“ meinen Namen und meine Telefonnummer eingetragen. In der Hoffnung, dass man mich anruft, wenn das zu einem Problem führen sollte.
Da unser Verein durch die geringen Umsätze der Kleinunternehmerregelung unterliegt, habe ich auf Seite 3 dann auch nur „Körperschaftssteuer“ angekreuzt. Mir wurde auch erst durch rückfragen klar, dass ich als Verein Körperschaftssteuer abführen muss. Wenn man halt so gar nichts weiß, muss man eben viel fragen. 🙈
Was du alles mitschicken musst
So viel Papier habe ich schon länger nicht mehr verschickt! Neben den Formularen Verf 15 a (siehe oben) und Verf 26a (Unterschriftsprobenblatt) musst du zumindest noch die Vereinsstatuten und einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister mitschicken.
Und auch nicht vergessen: ein Nachweis des Wohnsitzes des Obmanns des Vereins. Ich habe dazu einen Scan meines Reisepasses und einen aktuellen Meldezettel beigelegt.
Umsatzsteuer und Einnahmen / Ausgabenrechnung
Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung unter 35.000 € Netto Jahresumsatz fällt keine Umsatzsteuer an, dafür darfst du aber auch keinen Vorsteuerabzug bei Ausgaben geltend machen. Rechnungen müssen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Demnach musst du weder eine Umsatzsteuervoranmeldung, noch eine Umsatzsteuererklärung machen. Annahme: alle Stromverkäufer, also PV-Anlagenbesitzer, verkaufen ihren Strom an die EEG im Rahmen der Kleinunternehmerregelung und weisen demnach auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus.
Eine Einnahmen- / Ausgabenrechnung ist für einen Verein Pflicht. Dazu reicht ein XLS-Sheet, in das du alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Vereins einträgst. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben zur Vereinsgründung, Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, natürlich die laufenden Einnahmen & Ausgaben durch den An- und Verkauf des Stroms an die Mitglieder und so weiter.
Zugang Finanz-Online
Leider kann man als Verein den Zugang zu Finanz-Online nicht einfach per Online-Formular freischalten lassen, das funktioniert nur für „natürliche Personen“. Für einen Verein muss man das Formular FON1 ausfüllen und mit diesem dann persönlich beim Finanzamt vorsprechen.
Dort bekommt man dann die Zugangskennungen, mit denen man dann ab sofort alle Erklärungen über Finanz-Online erledigen kann. Wie zum Beispiel auch die Körperschaftssteuer.
Körperschaftssteuer
Für den Gewinn fällt für einen Verein Körperschaftssteuer an. Diese beträgt im Jahr 2024 23 %. Diese ist jährlich an das Finanzamt abzuführen.
Was für mich gleich wieder eine Wissenschaft für sich gewesen ist. Unmengen an Eingabefeldern und auf den 1. Blick so gar keine Ahnung, was man hier wo ausfüllen muss. Ich habe dann jemanden aus einer anderen EEG gefragt, der mir dann seine vom Steuerberater gemachte Körperschaftserklärung als Muster zum Ausfüllen geschickt hat. Damit kam ich dann auch zurecht und hoffe, am Ende alles korrekt ausgefüllt zu haben.
Für den Verein und deine EEG
Jahreshauptversammlung
Was du als Verein mindestens machen musst, ist eine Jahreshauptversammlung. Unsere erste Jahreshauptversammlung hatte folgende Agenda:
- Feststellen der Beschlussfähigkeit (mindestens Hälfte anwesend)
- Abrechnung 2025 – Rechnungen & Gutschriften
- Verbrauchs- & Einspeisetarife für 2025 festlegen
- Das EEG-Analyses Tool (internes Auswertungs-Tool, welches ich erstellt habe)
- Finanzielles (Einnahmen-/Ausgabenrechnung)
- Entlastung des Vorstands
- Entlastung des Kassiers
- Allfälliges
Rechnungen und Gutschriften ausstellen
Im Vorfeld zur Jahreshauptversammlung habe ich alle Rechnungen und Gutschriften für das 2. Halbjahr erstellt. Anhand von EEG-Faktura geht das recht einfach.
Was man vor dem Erstellen der Rechnungen unbedingt prüfen muss, ist, ob die Energiedaten vollständig sind. Leider kann man sich nach wie vor (Stand August 2025) nicht darauf verlassen, dass der Netzbetreiber bzw. Energieanbieter alle Daten vollständig übermittelt hat. Im Falle von EEG-Faktura kann man sich das Energiedatenblatt herunterladen und dann händisch prüfen. Also das XLS-Sheet öffnen und schauen, ob es fehlende Einträge gibt.
Sollte das der Fall sein: in der EEG-Faktura kann man fehlende Daten nachfordern. Für das erste Halbjahr 2025 hatte ich am Ende eine Differenz zwischen An- und Verkauf von 0,4 kWh, die ich so in Kauf genommen habe.
Fazit 1. Jahr – was bringt eine lokale EEG?
Wir alle sind uns einig: Es war eine gute Sache, diese lokale EEG zu gründen. In Bezug auf die Ersparnis ist das zwar nicht der Brüller, aber es ist ein gutes Gefühl, quasi den eigenen Strom zu verbrauchen.
Man wird auf jeden Fall sensibilisiert, wann man den Strom am besten verbraucht. Wenn die Sonne scheint, dann ist in unserer Zusammensetzung der EEG (3 PV-Besitzer und 6 Abnehmer:innen) die Zeit von 13:00 bis 16:00 im Sommer am besten, wenn man den Strom möglichst aus der EEG beziehen will. Also Waschmaschine und Geschirrspüler zum Beispiel genau auf diese Zeit timen!
Und wer jetzt Zahlen hören will: Die Aussagekraft ist noch nicht wirklich hoch, weil wir Mitte März 2024 mit 2 Mitgliedern gestartet sind und erst im September 2025 der/die 5 Abnehmer:in dazugekommen ist. In diesem Rumpfjahr mit langsam steigender Mitgliederanzahl haben wir uns in Summe knapp über 130 € gespart. In einem vollen Jahr wird die Ersparnis pro Mitglied um Bereich von 40-60 € liegen.
Realistisch kann man davon ausgehen, dass man je nach Verbrauchsprofil (z.B. Home-Office ja/nein) ca. 20-30 % des Stromes aus einer Energiegemeinschaft beziehen kann, die nur PV zur Stromerzeugung hat. Höhere %-Sätze sind nur erreichbar, wenn die EEG auch Wasserkraft bietet und damit auch Strom bei Schlechtwetter oder in der Nacht aus der EEG bezogen werden kann. In unserer Nachbargemeinde gibt es eine solche und laut Vorstand sind um die 90 % Anteil aus der EEG realistisch zu erreichen.
Da mit Start des Jahres 2025 das Netznutzungsentgelt massiv angehoben wurde und auch die Elektrizitätsabgabe und die Erneuerbaren Förderbeiträge für EEGs wieder einen Unterschied machen, wird die Ersparnis im Jahr 2025 für die Teilnehmer an unserer lokalen EEG um einiges höher ausfallen.
Würde ich mir den Aufwand der Gründung wieder antun? Ja – auf jeden Fall!
Hinterlasse einen Kommentar