Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024 um 7:36
Nach der Gründung eines Vereins für deine EEG, musst du noch weitere Verträge erstellen. Ja, es braucht noch zusätzliche Vereinbarungen, damit deine Energiegemeinschaft zum Leben erweckt werden kann.
Wenn du, wie ich, mit so etwas nicht viel zu tun hast, wirst du jetzt möglicherweise sagen: „Sch**ß drauf, ich lasse das bleiben und warte bis jemand anderer eine EEG gründet und hänge mich dann dran!“
Klar, das kannst du auch machen. Aber für eine lokale EEG ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht einmal so hoch, dass das passieren könnte. Sich an eine regionale EEG anzuhängen, schon eher (lokale vs. regionale EEG, siehe einleitender Artikel zu dieser Serie: Gründung einer EEG: 1. Grundlagen)
Aber halt! So schlimm ist das auch wieder nicht. Folge mir einfach weiter auf meinem Weg zur Gründung einer EEG! Bis dein Verein steht, musst du in der Regel ohnehin 4 Wochen warten …
Inhalt
Weitere Vereinbarungen und Verträge
Beitrittserklärung für Mitglieder
Damit dein Verein Mitglieder aufnehmen kann, benötigst du eine entsprechende Beitrittserklärung. Hier hatte ich das Glück, mit der Gründerin der Energiegemeinschaft Wallersee jemanden zu kennen, die ein solches Beitrittsformular schon erstellt hat und ich dieses für die Zwecke unserer EEG nur noch anpassen musste. Vielen Dank an dieser Stelle an Bernadette!
Die Beitrittserklärung enthält zusätzlich zu den Daten des Mitgliedes die Angaben zu den Zählpunkten, die später notwendig sind, um diese entsprechend zu registrieren. Jeder Zählpunkt hat eine eindeutige Nummer.
„Der Zählpunkt ist die internationale Kennzeichnung des Zählerplatzes und dient zur eindeutigen Identifizierung der Anlage. Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt. Diese Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung, Ihrem Vertrag mit Ihrem Stromanbieter oder auf Ihrem Netzvertrag.“ – Quelle bzw. Text: Wiener Netze.
Vereinbarung über Einspeisung und Bezug
Damit ein Mitglied des Vereins bei der Energiegemeinschaft Strom einspeisen bzw. von dieser beziehen kann, braucht es eine Zusatzvereinbarung. Auch hier gibt es entsprechende Musterverträge und Leitfäden auf der offiziellen Seite für Energiegemeinschaften: Leitfaden Bezugsvereinbarung und Leitfaden Volleinspeiser bzw. Überschusseinspeiser im Downloadbereich.
Diese Musterverträge sind sehr umfangreich, weil damit versucht wird, für alle möglichen Szenarien einen entsprechenden Mustertext anzubieten. Du solltest diese auf jeden Fall genau durchlesen und entsprechend für deine Gegebenheiten ändern / kürzen.
Grob zusammengefasst überträgt ein Mitglied dem Verein das Recht, die von ihm erzeugte Energie an andere Mitglieder der EEG weiterzuverteilen (und evtl. auch zu speichern). Also quasi die Nutzung der Erzeugungsanlage, wie z.B. einer Photovoltaik-Anlage. Im Gegenzug wird auch das Recht zum Bezug von Energie festgeschrieben. Also eine wechselseitige Vereinbarung zum Austausch von Energie.
In der Regel bleibt die Anlage beim Eigentümer, es ändert sich für den Teilnehmer an einer EEG also nichts in Bezug auf die Wartung oder Änderungen an der Anlage.
Wichtig ist an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass der Eigentümer der PV-Anlage zuerst die erzeugte Energie selbst nutzt, erst der Überschuss, der sonst direkt ins Netz ginge, wird von der EEG verwendet. Also keine Sorge – die Teilnahme an einer EEG bedeutet keinerlei Nachteile, was die Nutzung deines selbst erzeugten Stroms anbelangt. Es ändert sich dadurch auch nichts an den Verträgen mit deinem Energieversorger bzw. Energieabnehmer (sehr häufig der OEMAG).
4 Wochen später
Genau 4 Wochen später ist bei mir dann auch die Bestätigung über die Gründung des Vereins angekommen und der Verein ist nun im Zentralen Melderegister zu finden: Erneuerbare Energiegemeinschaft Plainfeld-Hub. Die Gebühren für die Vereinserrichtung haben sich am Ende auf 29,90 € belaufen.
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