Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024 um 7:36

Im mittlerweile 4. Artikel der Serie zur Gründung einer EEG geht es um die weiteren Schritte nach der erfolgreichen Vereinserrichtung. Kurz zusammengefasst legen wir nun die Vereinsorgane fest und registrieren uns als „Marktpartner“ und schließen zu guter Letzt auch noch einen Vertrag mit dem Netzbetreiber ab.

Falls dir beim Lesen das alles zu kompliziert vorkommt: keine Sorge, wenn du das Schritt für Schritt machst, ist jeder einzelne Schritt gar nicht so schwierig, wie es sich hier vielleicht liest. Ich bin alles andere, als ein Profi in solchen Belangen und habe es auch geschafft!

Dein neuer Verein

ZVR-Zahl

Mit der Errichtung des Vereins erhältst du eine sogenannte ZVR-Zahl. Diese Zahl ist sehr wichtig und muss mit jeder Kommunikation des Vereins nach außen angeführt werden. Sie ist eine eindeutige Kennung für deinen Verein. ZVR steht für Zentrales Vereins Register. Falls du vergisst, die ZVR-Zahl in der Kommunikation nach außen anzugeben, so stellt das sogar eine strafbare Handlung dar!

Du kannst dir jederzeit einen Vereinsregisterauszug (auch für andere Vereine) aus dem öffentlich zugänglichen Vereinsregister erstellen. Probier das gerne mit unserem Verein aus. Unsere ZVR-Zahl: 1216088776.

Vereinsorgane festlegen

Mit der Bestätigung der Errichtung des Vereins wirst du aufgefordert, innerhalb eines Jahres die „organschaftlichen Vertreter in den statutengemäß vorgesehenen Funktionen“ festzulegen. Pfuh, geht es nur mir so, oder sind diese Begriffe allesamt irgendwie etwas sperrig?

„Statutengemäß vorgesehene Funktionen“ sind die in den Statuten unter „Vorstand“ angegebenen Positionen wie Obmann/Obfrau, Schriftführer:in sowie Kassier:in und deren Stellvertreter.

Dazu muss man eine sogenannte Wahlanzeige an die Vereinsbehörde übermitteln. Ein Formular liegt der Bestätigung der Errichtung bei, man kann die Organe aber auch online über das Vereinsregister übermitteln.

Eine Frage, die sich mir an dieser Stelle stellt: wenn ich nur 2 Mitglieder haben sollte – darf dann zum Beispiel eines davon alle 3 Rollen einnehmen, also Obmann, Kassier und Schriftführer in einer Person sein und der andere jeweils Stellvertreter? Ja, ich habe auch von Vereinen so gut wie keine Ahnung und muss mir auch dazu das Wissen erst aneignen.

Hilfreiche Links: Vereine – oesterreich.gv.at und Vereinsgesetz 2002 – ris.bka.gv.at

Meldung des Vereins beim Finanzamt?

Im Rahmen meiner Recherchen zu Energiegemeinschaften habe ich mir (zu) viele Dokumente aus dem Netz geladen. Das ist so eine (Un)Art von mir. Irgendwann sehe ich dann alle wieder durch, um nur die wirklich hilfreichen aufzuheben und den Rest zu löschen. Ja, am Ende liebe ich ja doch einfach Ordnung.

Dabei stolpere ich über ein Dokument zu Energiegemeinschaften und Steuern.

Und da steht dann: Der Verein ist dem Finanzamt zu melden. Das muss innerhalb 4 Wochen ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Vereins erfolgen. Dem Link zum Zitat folgen, um die Meldung vorzunehmen!

Learning: nicht nur Dokumente und Informationen sammeln, sondern sie auch lesen 😊🙈.

Im Falle eines Vereins oder einer Genossenschaft ist die Gründung dem Finanzamt mittels unten angeführter Formulare bekanntzugeben. Die Meldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit (Gründung des Unternehmens, Vereins, usw.) erfolgen.

https://energiegemeinschaften.gv.at/steuern-und-abgaben-in-energiegemeinschaften/

Zum Thema Steuern gibt es dann im laufenden Betrieb auch noch einiges zu beachten. Details dazu folgen in einem der nächsten Artikel.

Registrierung als Marktpartner

Damit du dem Netzbetreiber gegenüber als Marktteilnehmer auftreten kannst, muss deine Energiegemeinschaft eine eindeutige Kennung erhalten. Dazu ist eine Registrierung mithilfe der ebutilities notwendig.

Nach der Registrierung als Energiegemeinschaft und Bestätigung der E-Mail-Adresse wird das Kundenkonto manuell freigeschaltet. Kann bis zu 2 Tage dauern, meint der Text zur Bestätigung der E-Mail. Nix für einen eher ungeduldigen Menschen wie mich 😉.

Man kann sich auf der Seite übrigens auch schlaumachen, welche Netzkapazitäten noch frei sind. Durchaus interessant! Mein Umspannwerk Hof steht aktuell (Stand 2/2024) zum Beispiel bei 4 / 47 MVA (gebucht vs. verfügbar). Da geht also noch was!

Meine Ungeduld wurde übrigens nicht allzu sehr strapaziert – nach ca. 2 Stunden wurde meine Registrierung auch schon freigeschaltet. Man ist damit Besitzer einer Marktpartner-ID. Du kannst nach dem Login auch gleich Daten ergänzen, wie z.B. die oben erwähnte ZVR-Zahl. Ob man das muss? Keine Ahnung, aber wenn man nach anderen EEGs sucht, haben da sehr viele (noch?) nichts eingetragen.

Auch die Marktpartner sind wie die Vereine allesamt öffentlich sichtbar. Unsere EEG findet man unter der Marktpartner-ID RC101960.

Treffen mit potenziellen Mitgliedern

Alleingang Ende

Bis hierher kannst du alles nahezu im Alleingang durchziehen, aber für den nächsten Punkt (Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber) brauchst du nun endgültig die Teilnehmer an der EEG. Du musst nämlich eine Teilnehmerliste inklusive deren Zählpunktnummern an den Netzbetreiber übermitteln.

Und so habe ich jene Leute zu mir eingeladen, die ich im Vorfeld schon kontaktiert habe und die ihr Interesse an einer Teilnahme an der EEG bekundet haben. Jetzt heißt es, Nägel mit Köpfen machen!

Dokumentations-Overkill?

Dazu habe ich eine Powerpoint-Präsentation erstellt, in der ich die Basics einer EEG kurz zusammenfasse und die Schritte zur Gründung zeige. Außerdem, was ich bisher zur Gründung unternommen habe.

Ja, total übertrieben, aber ich mache das auch für mich zur Dokumentation. Bei Interesse gebe ich diese auch gerne weiter! Einfach eine E-Mail an eeg-plainfeld-hub@horst-gassner.com und ich schicke dir den jeweils aktuellen Stand.

Gemeinsame Schritte

  • Vereinsstatuten durchgehen
  • AGB durchgehen (Vereinbarung Einspeisung / Bezug von Energie)
  • Endgültige Entscheidung zur Teilnahme ja/nein
  • Beitrittserklärung zum Verein (enthält Zählpunktnummer für Einspeisung und Bezug)
  • Wie wir mit dem Verein weiter vorgehen (Gründungsversammlung / Vereinsorgane festlegen)
  • Vorschau nächste Schritte zur Gründung
    • Vertragsabschluss Netzbetreiber
    • Tariffindung
    • Abrechnungs-Software

Das alles ist nicht mit einem Termin zu schaffen, außer, es ist einem egal, dass irgendwann alle wegmützeln 😴. Beim ersten Termin habe ich einfach nur noch einmal die Grundlagen zu einer EEG erklärt und den aktuellen Stand der Gründung bekannt gegeben.

Vereinsspezifika und alles Weitere habe ich beim 1. Termin noch nicht behandelt. Nur den (wichtigen) nächsten Schritt angestoßen: endgültige Entscheidung der Teilnahme und übermitteln der Zählpunktnummern, damit ich den nächsten Schritt angehen kann.

Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber

Aufteilungsmodell festlegen

Für die Aufteilung des Stromes innerhalb der EEG kannst du dich zwischen 2 Modellen entscheiden: statisch oder dynamisch.

  • Bei der statischen Aufteilung bekommt jedes Mitglied immer den gleichen Anteil an erzeugter Energie zugewiesen. Wird der so zugeteilte Strom vom Mitglied nicht verbraucht, geht er ans Stromnetz.
  • Bei der dynamischen Aufteilung wird der Strom nach dem Verbrauch aller Mitglieder anteilig verteilt. Vorteil: es wird mehr Strom innerhalb der Energiegemeinschaft genutzt. Nachteil: wer mehr verbraucht, bekommt auch mehr Strom zugewiesen.

Ich bevorzuge klar das dynamische Modell entschieden, weil wir möglichst viel unserer erzeugten Energie auch selbst verbrauchen wollen.

Teilnehmerliste übermitteln

Nachdem du dich erfolgreich als Marktpartner registriert hast, musst du dich noch um den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber kümmern. In meinem Fall ist das Salzburg-Netz. Auf deren Seite gibt es eine ausführliche Anleitung zu Energiegemeinschaften und auch ein Formular zum Download, welches man ausfüllen muss.

Mit diesem „Datenblatt für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ übermittelst du dem Netzbetreiber die Einspeise- und Strombezugspunkte der Teilnehmer deiner EEG. Du musst an dieser Stelle also wissen, mit welchen Teilnehmern deine EEG startet, um deren Zählpunkte im Formular angeben zu können. Nachmeldungen sind später natürlich problemlos möglich.

Mit den übermittelten Zählpunkten stellt der Netzbetreiber sicher, dass alle Teilnehmer geeignete Zählpunkte besitzen.

Weitere Voraussetzungen

Zusätzlich zur Teilnehmerliste und der Auswahl des Aufteilungsmodells benötigst du für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber, die ZVR-Zahl des Vereins und eine Marktpartner-ID. Aber das haben wir ja alles schon 😊.

Freigabe durch den Netzbetreiber

Nach der Einreichung heißt es auf die Freigabe durch den Netzbetreiber zu warten. Mit der Freigabe erhältst du dann eine Gemeinschafts-ID. Ja, schon wieder eine ID!

Was du mit dieser ID dann anfangen kannst und wie es nach der Freigabe weitergeht, erfährst du im nächsten Teil.

Meine Geduld wird auch hier wieder auf die Probe gestellt. Automatisch generierte Antwort nach dem Abschicken des Einspeiser-Datenblattes: „Wir bitten Sie um Verständnis, dass es derzeit – aufgrund der extrem hohen Nachfrage – zu längeren Bearbeitungsdauern (bis zu 4 Wochen bei Einspeise-Datenblättern und bis zu 2 Wochen bei allgemeinen Netzanschluss-Anfragen) kommen kann und dass wir nur vollständig ausgefüllte Einspeiser-Datenblätter bearbeiten können.“

Gedauert hat es dann doch nur 3 Tage. Also alles gut – auch für eher Ungeduldige.

Alle Artikel dieser Serie

  1. Grundlagen
  2. Organisationsform Verein
  3. Weitere Verträge
  4. Vereinsorgane und Marktpartner
  5. EDA-Portal & Abrechnung
  6. Tarifbestimmung
  7. EEG-Faktura
  8. Laufender Betrieb (in Arbeit)