Für die Abrechnung musst du dich beim EDA-Portal registrieren. Dieses ist für den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern am Strommarkt notwendig.

Was dieses EDA-Portal genau ist und wie du in weiterer Folge die Abrechnung machen kannst – genau darum geht es im mittlerweile 5. Teil dieser Artikelreihe.

EDA-Portal

Das EDA-Portal und vieles mehr

Eigentlich schon krass, was es alles braucht, um eine Energiegemeinschaft ins Leben rufen zu können!

An dieser Stelle nur kurz aufgezählt:

  • eine Gesellschaft (wie Verein)
  • eine Registrierung als Marktpartner
  • einen Vertrag mit dem Netzbetreiber und
  • … jetzt noch die Registrierung im EDA-Portal.

Daran kann man auch erkennen, wie viel Arbeit dahinter stecken musste, um Energiegemeinschaften zu ermöglichen. Wie zum Beispiel die Abstimmung aller Teilnehmer untereinander.

Wozu Smartmeter?

Früher wurde für deine Stromrechnung (bei manchen noch bis heute) ein mechanischer Zähler abgelesen. Mittlerweile, wir schreiben Anfang 2024, (falls diesen Beitrag jemand lächelnd aus der Zukunft lesen sollte) gibt es mehr oder weniger flächendeckend in ganz Österreich sogenannte „Smartmeter“.

Erst durch Smartmeter ist es möglich, die Werte des Stromzählers elektronisch an den Netzbetreiber zu übermitteln. Und vor allem auch, Strom ins Netz einzuspeisen. Alte Stromzähler kannten nur eine Richtung – den Strombezug, also Strom ins Haus zu liefern, aber nicht aus dem Haus hinaus.

Anmerkung: aktuell speichern Smartmeter nur 1/4 Stundenwerte. Diese werden einmal täglich am Folgetag an den Netzbetreiber übertragen. Darum ist es nicht (so einfach) möglich, aktuelle Werte in Echtzeit abzufragen. Gerade das wäre für eine EEG super! Dann könntest du direkt sehen, ob gerade Stromüberschuss in der Energiegemeinschaft besteht und du Verbraucher wie deine Waschmaschine & Co einschalten solltest. Aktuell (März 2024) hakt es selbst bei der tageweisen Zustellung noch. Aber ich schweife etwas ab …

Was macht EDA?

EDA steht für Energiewirtschaftlicher Daten-Austauch. Ohne Datenaustausch kann der Strommarkt nicht funktionieren. Nur dadurch können Netzbetreiber wissen, wie viel Strom ein Kunde gerade ins Netz einspeist oder aus diesem bezieht.

Und auch wichtig: wie man die Daten austauscht, muss auf eine einheitliche Art und Weise passieren. Alle Marktteilnehmer müssen bildlich gesprochen die gleiche Sprache sprechen. Zusätzlich müssen die Daten verschlüsselt übertragen werden. Das alles bietet EDA.

Als Betreiber einer Energiegemeinschaft bist du auch einer der Marktteilnehmer. Du erinnerst dich? Da war ja diese Registrierung als Marktteilnehmer.

Damit du für deine EEG eine Abrechnung machen kannst, kannst du:

  • das entweder direkt im EDA-Portal tun oder
  • du nimmst dir einen Dienstleister, der die Abrechnung für dich macht.

Auch dieser Dienstleister bekommt von EDA die für die Abrechnung notwendigen Daten.

EDA-Portal – die Registrierung

Nachdem du nun weißt, wozu das Ganze gut ist, kannst du dich ruhigen Gewissens bei EDA registrieren.

Aber halt: was ist denn das nun wieder? Da steht etwas von unterschiedlichen Anbindungsarten. Ja, alles nicht so einfach! An dieser Stelle solltest du nun 2 Dinge wissen:

  • wie viele Teilnehmer wird deine EEG haben?
  • willst du die Abrechnung selber machen oder einen Dienstleister dafür verwenden?

Wenn du die Abrechnung selber machen willst, dann ist „Anwenderportal“ die richtige Wahl. Damit verwaltest du dann über das EDA-Portal deine Mitglieder und machst darüber auch deine Abrechnung.

Solltest du dich für einen Dienstleister entscheiden, dann musst du dich mit diesem verständigen, welche Anbindungsart er zu EDA einsetzt. Dafür kommen nämlich die E-Mail Anbindung oder die Anbindung über KEP (musst du dir nicht merken) infrage.

Für die Registrierung musst du dann das entsprechende Formular ausfüllen und weitere Dokumente per E-Mail mitschicken. Im Falle eines Vereins ist das zum Beispiel ein Vereinsregisterauszug.

Mein Learning/Fehler: ich habe mich zum Anwenderportal angemeldet, obwohl ich mich für einen Dienstleister entschieden habe. Da ich aber eher sehr ungeduldig bin, habe ich dem Dienstleister (EEG Faktura – siehe unten) am selben Tag geschrieben. Dieser hat mir eine Muster-E-Mail zugesandt, welche ich an das EDA-Office wegen der Anbindung schicken soll.

Dadurch haben sie meinen Lapsus erkannt und sich intern abgestimmt, dass es meine Registrierung im Anwenderportal nicht braucht und mir einen Vertrag zur E-Mail Anbindung zukommen lassen.

Eine Woche später habe ich dann den gegengezeichneten Vertrag bekommen.

Abrechnung

Selber machen oder Dienstleister?

Ja, du kannst die Abrechnung selbst machen. Die entsprechenden Tools stellt dir das EDA-Portal zur Verfügung. Ich persönlich kenne das nicht, habe aber immer wieder einmal gehört, dass Stand Ende 2023, das recht aufwendig ist und insbesondere bei mehreren Mitgliedern recht nervenaufreibend werden kann.

Und so habe ich mich für einen Dienstleister entschieden, von welchen es auch immer mehr gibt. Diese können mehrere Aufgaben übernehmen, wie Mitgliederverwaltung und Abrechnung. Auch Statistiken über deine EEG können angeboten werden.

Von der Kostenstruktur unterscheiden sie sich sowohl in der Art der Verrechnung (pro Mitglied, pro Zählpunkt oder pro EEG) als auch von der Höhe der Kosten recht massiv. Sich da vorher schlau zu machen, würde ich dir unbedingt empfehlen! Ich habe mich für EEG-Faktura entschieden. Dazu schreibe ich in einem eigenen Artikel dann noch mehr!

Abrechnungsintervall festlegen

Zuallererst musst du entscheiden, in welchen Zeitabständen du eine Abrechnung machen willst. Dieses Abrechnungsintervall musst du bei manchen Dienstleistern direkt mit der Anmeldung angeben und es lässt sich teilweise auch nicht mehr umstellen.

Grund: wenn du mitten in einer Abrechnungsperiode das Intervall umstellst, ist so eine Umstellung gar nicht so einfach. Eine Umstellung von halbjährlich auf monatlich könnte so zu mehreren Monatsrechnungen führen, die dann ausgestellt werden müssten.

Rechnungen ausstellen / versenden

Die Rechnungen müssen regelmäßig im festgelegten Abrechnungsintervall ausgestellt und verschickt werden. Für einen Prosumer (das ist jemand, der Strom produziert als auch konsumiert) muss auf der Rechnung aufgeschlüsselt werden, was er für seine eingespeiste Energie bekommt und was er für seine bezogene Energie bezahlen muss. Die Rechnungen müssen auch bestimmte Vorschriften erfüllen.

All das sind Punkte, die eher für einen Dienstleister sprechen, der dich bei all diesen Punkten unterstützt.

Alle Artikel dieser Serie

  1. Grundlagen
  2. Organisationsform Verein
  3. Weitere Verträge
  4. Vereinsorgane und Marktpartner
  5. EDA-Portal & Abrechnung
  6. Tarifbestimmung
  7. EEG-Faktura
  8. Laufender Betrieb (in Arbeit)