Zuletzt aktualisiert am 22. März 2024 um 6:18

Die Tarifbestimmung im Rahmen einer EEG kann sehr einfach sein, aber man kann sich das Leben auch schwerer machen, als es ist. Wie du dir das Leben möglichst schwer machen kannst, erfährst du unter anderem in diesem Artikel 😉.

Tarifbestimmung in einer EEG – Grundlegendes

Grundsätzlich sei gleich zu Beginn gesagt: Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist nicht dazu gedacht, um die Gewinne von Erzeugern zu maximieren! Also den PV-Besitzern ihre Anlage so schnell als möglich zu amortisieren und dann Kohle zu scheffeln. Leider ist nach dem Höhenflug der Einspeisetarife während der Energiekrise (siehe weiter unten) aber genau diese Erwartung bei einigen entstanden.

Der Eigenverbrauch ist die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage und nicht die Maximierung des Gewinns für die Einspeisung!

Das Ziel soll nicht sein, den PV-Besitzern sehr viel mehr zu bezahlen, als sie von der OeMAG oder ihrem Energielieferanten fürs Einspeisen erhalten würden, um damit ihre PV schneller zu amortisieren. Meiner Meinung nach sollte der Aspekt der günstigeren Energie für die Verbraucher im Vordergrund stehen. Also ganz klar der soziale Aspekt.

Man soll sich bei den Tarifen also näher an den jeweils aktuellen Einspeisetarifen bewegen, als an den Preisen für Verbraucher. Denn die Einspeisetarife sind in der Regel (sehr viel) niedriger, als jene für den Bezug von Strom.

Tarifbestimmung – verkehrte Welt

Mehr fürs Einspeisen, als für Bezug

Kurzzeitig herrschte am Strommarkt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine eine verkehrte Welt. Verkehrt in dem Sinne, dass fürs Einspeisen extrem hohe Tarife gezahlt wurden.

Denn auch wenn die Bezugspreise durch den Krieg nach und nach in die Höhe schossen, die Einspeisetarife taten es sehr viel schneller und noch sehr viel mehr. So bekamen im Jahr 2022 Einspeiser teilweise um die 50 Cent pro Kilowattstunde (kWh) – bei einem Bezugspreis von 30 Cent!

Das bedeutete, dass man für den Strom mehr bekam, als man selber dafür bezahlen musste.

Strompreisbremse

Zusätzlich gab es auch noch die sogenannte Strompreisbremse bzw. ist diese bis Ende 2024 noch aktiv. So wird durch die Strompreisbremse der Preis für die ersten 2.900 kWh begrenzt. Manche Energielieferanten boten zusätzlich für weitere 2.900 kWh einen weiteren Rabatt für Besitzer von Wärmepumpen.

Das bedeutete für Energiegemeinschaften praktisch das Aus. Denn wer würde schon den Strom an die EEG-Teilnehmer (viel billiger) abgeben wollen, als man fürs Einspeisen ins Stromnetz bekommt?

Stand März 2024 beginnt sich der Strommarkt langsam wieder zu normalisieren. Normalisieren im Sinne von: Strom kaufen ist wieder teurer, als ihn einzuspeisen. Und damit kann man den EEG-Tarif sowohl für Erzeuger als auch für Verbraucher so anlegen, dass beide Seiten davon profitieren. Also Erzeuger und Verbraucher.

Lohnt sich das also?

„Lohnen“ heißt an dieser Stelle nicht Gewinnmaximierung, wie eingangs erwähnt. Lohnen heißt einfach, dass man sich durch den Beitritt zu einer EEG keine finanziellen Nachteile einhandeln will.

Ich habe mir dazu ein XLS-Sheet gebastelt, welches genau das für unterschiedliche Tarife mit und ohne Strompreisbremse ausrechnen kann. Mit berücksichtigt werden hier dann auch die verringerten Netzentgelte für lokale und regionale Energiegemeinschaften. Im folgenden Beispiel siehst du eine Rechnung für einen bereits wieder in normalen Bahnen laufenden Strommarkt.

EEG-Prozentsatz bedeutet, wie viel Strom man über die EEG beziehen kann. Je höher dieser Anteil ist, desto mehr Ersparnis ergibt sich durch die EEG. 10 % ist sehr tief angesetzt, zeigt aber, dass sich Verbraucher auch dann schon etwas sparen können.

Tarifbestimmung EEG – Festlegung der Preise

Erzeuger und Verbraucher müssen profitieren

Damit eine EEG alle Teilnehmer als sinnvoll empfinden:

  • müssen die Erzeuger zumindest gleich viel für ihre Energie bekommen, als wenn sie direkt ins Netz einspeisen
  • müssen die Verbraucher für den Strom weniger bezahlen, als wenn sie diesen direkt von ihrem Energielieferanten beziehen.

Um den sozialen Aspekt einer EEG hervorzuheben, sollte man den Tarif so anlegen, dass die Verbraucher mehr von der EEG profitieren, also die Erzeuger.

Das heißt, dass man den Tarif näher am (niedrigen) Einspeisetarif ansiedeln sollte, als am teureren Bezugstarif.

Ersparnis Netzentgelt

Nachdem man je nach lokaler oder regionaler EEG sich mehr oder weniger Netzentgelte erspart, ist alleine das schon ein preislicher Vorteil für EEG-Teilnehmer. Um die Verringerung des Netzentgeltes musst übrigens nicht du dich als Betreiber der EEG kümmern! Das macht dein Netzbetreiber für dich. Du kannst das dann auf deiner Stromrechnung entsprechend ablesen.

Volatile Tarife

Die Einspeisetarife sind sehr volatil – sie ändern sich also eher schnell. Schnell heißt, bei der OeMAG (Anfang 2024) monatlich.

Die Netzbetreiber halten das noch recht unterschiedlich. So orientieren sich mittlerweile immer mehr an der OeMAG. Nicht nur mit der Häufigkeit der Änderung der Tarife, sondern auch preislich. Anfangs zahlten Netzbetreiber noch sehr viel weniger. Mit der Begründung, dass der Überschuss der EEGs in der Regel mittags entsteht und der Strom hier ohnehin schon im Überschuss vorhanden wäre.

Aber der Markt ändert sich generell sehr stark und hier kann noch viel passieren.

Mittlerweile werden auch Anbieter von flexiblen Tarifen immer bekannter. Diese werden dann wie zum Beispiel bei Awattar stundenweise abgerechnet. Vorteil: die Tarife sind je nach Tageszeit sehr günstig und man kann so die eigenen Stromkosten so niedrig als möglich halten. Zum Beispiel, indem man ein E-Auto nur dann lädt, wenn der Tarif gerade sehr niedrig ist.

Was bedeutet das für Betreiber einer EEG?

Augen offen halten und die Tarife beobachten! Du solltest also einerseits die Einspeisetarife der OeMAG, als auch die Einspeisetarife und Bezugstarife der Stromanbieter deiner Mitglieder beobachten.

Ich habe für unsere EEG zum Start vorgeschlagen, den Einspeisetarif in die EEG auf OeMAG plus 1 Cent festzusetzen, den Bezugstarif auf OeMAG plus 3 Cent. Die Differenz von 2 Cent deckt dann idealerweise unsere Kosten für die Abrechnung. Hier müssen wir aber erst noch Erfahrungen sammeln. Zum Zeitpunkt des Entstehens des Artikels haben wir noch wenig Gefühl, wie viel kWh unsere EEG dann umsetzen wird.

Wie du dir das Leben schwer machen kannst

Ich bin bei der Recherche über die wildesten Modelle gestolpert, wie man die Preisgestaltung und sich damit die laufende Betreuung und Abrechnung so schwer als möglich machen kann.

Hier eine unvollständige Liste von Bestimmungen, die du dir sehr gut überlegen solltest:

  • der Versuch, stundenweise abzurechnen
  • die Tarife zu häufig anpassen (Empfehlung eher per Quartal)
  • ein zu kurzes Abrechnungsintervall festlegen (nur ein paar € oder gar Cent auf der Rechnung ergibt wohl wenig Sinn)
  • je nach Größe der PV-Anlage unterschiedliche Einspeisetarife festlegen
  • je nach Bezug, unterschiedliche Verbrauchstarife festlegen
  • je nach Einkommen des Mitgliedes andere Tarife festsetzen
  • uvm

Auch wenn jeder der oben genannten Punkte durchaus auch seine Berechtigung hat, so musst du dir im Klaren sein, dass zum einen das Festsetzen der Tarife sehr viele Diskussionen auslösen kann, zum anderen das auch die Abrechnung sehr viel komplizierter macht.

Alle Artikel dieser Serie

  1. Grundlagen
  2. Organisationsform Verein
  3. Weitere Verträge
  4. Vereinsorgane und Marktpartner
  5. EDA-Portal & Abrechnung
  6. Tarifbestimmung
  7. EEG-Faktura
  8. Laufender Betrieb (in Arbeit)