Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024 um 7:36

Nach den Grundlagen in Teil 1 geht es nun an die Praxis, die Festlegung der Organisationsform als Verein und dessen Gründung. Was die Voraussetzungen dafür sind und was du zur Gründung alles tun musst, findest du in diesem Artikel.

Gesellschaftsform Verein

Warum Verein?

Die Gründung einer Gesellschaftsform ist Grundvoraussetzung, damit du eine Energiegemeinschaft betreiben kannst.

Der grundsätzliche Zweck eines Vereins liegt auf Gemeinnützigkeit und nicht auf der Erzielung wirtschaftlicher Vorteile, und es ist auch die einfachste und günstigste Variante zur Gründung einer EEG.

Für eine kleinere EEG mit eher wenigen Teilnehmern, die sich auf das gemeinsame Nutzen von Strom für in der Regel private Teilnehmer konzentriert, ist ein Verein ausreichend. Erst, wenn du geplant haben solltest, gemeinsame Investitionen zu tätigen, wird eine Genossenschaft vermutlich die bessere Variante sein. Hole dir unbedingt Rat von einem Experten, wenn du dir unsicher bist!

Auch wenn ein Verein oder einer Genossenschaft für eine EEG besonders gut geeignet sind, kommen auch noch weitere Rechtsformen infrage. Auf der offiziellen Webseite für Energiegemeinschaften findest du einen entsprechenden Ratgeber zu Wahl der Rechtsform. Dort findest du auch Details zu Vor- und Nachteilen eines Vereins gegenüber einer Genossenschaft.

Grundlegendes zur Vereinsgründung

Um einen Verein gründen zu können, brauchst du folgende Voraussetzungen:

  • mindestens 2 Mitglieder
  • Vereinsstatut (beinhaltet Ziele des Vereins)
  • der Verein muss bei der zuständigen Vereinsbehörde angezeigt werden
  • Nach Übermittlung eines positiven Bescheides, kann es losgehen

Kosten der Vereinsgründung

Mit Stand Dezember 2023 kostet die Gründung 42,60 € (Quelle und Details: Vereinsgründung – oesterreich.gv.at).

Gründung eines Vereins für Energiegemeinschaften – die Praxis

Vereinsstatut

Das mit den 2 Mitgliedern ist einfach. Also meistens, nicht immer. Viele Menschen sind gegenüber neuen Dingen eher zurückhaltend und reserviert, so auch zu Energiegemeinschaften. Rechne etwas Zeit ein, um den potenziellen Teilnehmern an deiner EEG das alles in Ruhe zu erklären. Dann sollte das mit einem Gründungsmitglied nicht schwierig sein.

Das mit den Vereinsstatuten ist für einen absoluten Laien, schon nicht mehr so easy. Zum Glück findet man auf der offiziellen Seite der Energiegemeinschaften dazu eine Vorlage sowie ein Erklärvideo bei YouTube.

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Infos zur Vereinsgründung

Für eine Energiegemeinschaft braucht es bestimmte Inhalte in den Vereinsstatuten. Die findest du aber alle im Mustervertrag auf der offiziellen Seite der Energiegemeinschaften (→ zum Download Mustervertrag).

Also einfach den Mustervertrag herunterladen und entsprechend der eigenen Ziele anpassen. Das ist zwar mit einigem Aufwand verbunden, es ist aber auch nicht wirklich schwierig. Die Vorlage hat 21 Seiten und ich habe ca. 4 Stunden gebraucht, um diese zu verstehen und an die Gegebenheiten unserer EEG anzupassen.

Wobei ich bei manchen Formulierungen schon gestutzt habe, wie zum Beispiel „derartiges Entgelt hat einem Drittvergleich standzuhalten“. Es gibt neben dem Mustervertrag auch einen Leitfaden, der so manche Passagen ausführlicher erklärt. Zumindest mir hat das durchaus zum besseren Verständnis geholfen.

Was mir auch sehr geholfen hat: die (vom Mustervertrag abgeleiteten) Vereinsstatuten der Energiegemeinschaft Wallersee und Bernadette, die meine Detail-Fragen geduldig beantwortet hat.

Vereinsstatut – Nachschlag

Es hat mir nach einmal darüber schlafen einfach keine Ruhe gelassen: Ich will keine Vereinsstatuten haben, wo ich nicht alles verstehe!

Ich habe dann weitere Muster-Statuten gefunden: unter Abfragen, Formulare und e-Government. Und nachdem ich schon dabei war, mich weiter zu vertiefen, habe ich mir auch noch eine Broschüre zu Vereine und Steuern vom Finanzministerium heruntergeladen und studiert.

Weitere 2 Stunden später waren dann meine angepassten Vereinsstatuten soweit fertig. Fast. Eine Woche später habe ich dann noch einmal drübergelesen – mit dem Ziel, die Statuten noch etwas mehr zu vereinfachen.

Anzeige der Vereinserrichtung

Nachdem du die Statuten fertig erstellt hast, kannst du den Verein anmelden. Nur, wer ist die zuständige Vereinsbehörde? Diese Information findest du unter Vereinsgründung – zuständige Stellen – oesterreich.gv.at.

Oder du springst direkt zum Formular, welches dich durch den Prozess der Anmeldung führt. Du gibst hier die Daten der Gründer an und schickst das unterschriebene Formular an die zuständige Behörde (diese wird durch Angabe der Postleitzahl im Formular automatisch ausgewählt).

Nachdem du die Anmeldung inklusive der Vereinsstatuten (per E-Mail) abgeschickt hast, heißt es nun warten. Die Behörde prüft die Statuten auf Gesetzeskonformität und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.

Spätestens nach 4 Wochen oder positivem Bescheid kann dein Verein seine Tätigkeit aufnehmen.

Alle Artikel dieser Serie

  1. Grundlagen
  2. Organisationsform Verein
  3. Weitere Verträge
  4. Vereinsorgane und Marktpartner
  5. EDA-Portal & Abrechnung
  6. Tarifbestimmung
  7. EEG-Faktura
  8. Laufender Betrieb (in Arbeit)