Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021 um 18:16
Fotografieren mit Drohnen wird immer mehr zum Thema. Drohnen sind mittlerweile technisch sehr ausgereift und preislich auch erschwinglich und so verwundert es nicht, dass immer mehr Leute bereits eine Drohne ihr eigen nennen und man immer öfter welche fliegen sieht.
Wer bis jetzt noch keine Drohne hat, denkt eventuell immer öfter drüber nach, sich eine solche zu besorgen. Doch dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten und man sollte sich unbedingt schon vor dem Kauf näher mit diesem Thema auseinandersetzen.
Mit dem 1.1.2021 werden dank einer EU-Richtlinie die Bestimmungen in der europäischen Union angeglichen, was sehr vieles einfacher macht.
Inhalt
Warum eine Drohne?
Bevor man beim ein oder anderen Schnäppchen zuschlägt, sollte man sich nähere Gedanken darüber machen, wofür man die Drohne nutzen will. Einfach nur um Spaß zu haben? Also nur, um damit zu fliegen, vergleichbar mit Modellfliegen? Oder um Foto- oder Videoaufnahmen zu machen?
Die einzelnen Modelle unterscheiden sich immens. Wer nur eine „Spaßdrohne“ ohne Kamera sein Eigen nennen will, muss sich weniger Gedanken machen, als jemand, der mit seiner Drohne auch Fotos schießen will. Wer Fotos aufnehmen will, muss nämlich auch einige rechtliche Dinge zusätzlich beachten. Dazu gleich mehr.
„Spaßdrohnen“
Hierzu zähle ich die sehr kleinen Modelle, mit denen man einfach nur in den eigenen vier Wänden seine Runden drehen will.
So eine Drohne ist wirklich sehr klein, jene im Bild ist gerade einmal 4×4 cm groß. Mit dieser kann man auch wenig Schaden anrichten, die Propeller stoppen auch sofort bei einem Hindernis. Ins Auge will man sie nicht bekommen, aber ansonsten kann mit solchen Modellen wirklich nicht viel passieren.
Es bedarf ein wenig Übung, sie kontrolliert zu fliegen, aber nach ein paar Ladezyklen (Flugzeit meines Modells ca. 10-12 Minuten) kann man durchaus Loopings drehen und manche Hindernisse gekonnt umfliegen. Kann sehr entspannend sein und macht auch ungemein viel Spaß. Im Bild ist eine Minidrohne in der Art von Revell Control 23942 Werbung zu sehen. Das exakt gleiche Modell wie oben abgebildet steht mittlerweile nicht mehr zur Verfügung.
Fotografieren mit Drohnen
Jetzt wird es aber ernst. Wer mit Drohnen fotografieren will, hat schon ganz andere Anforderungen. Solche Drohnen sind viel größer und schwerer, denn schließlich müssen sie auch eine (in der Regel eingebaute) Kamera tragen können und sollten auch bei etwas Wind möglichst stabil in der Luft liegen.
Genau so eine wollte ich auch einmal haben. Und ja, ich war sogar 2017 schon öfter nahe dran, mich einfach „glücklich zu click-en“. Dabei waren damals zwei Modelle in meiner engeren Auswahl: die DJI Phantom 3 Standard und ein Parrot Bebop 2. Beide bewegten sich damals in einer Preislage um etwa 500€.
Aktuell würde ich mich am ehesten wohl für die DJI Mavic Pro entscheiden. Preislich zwar nicht gerade günstig, dafür aber in der Klasse C1 (unter 900 g) angesiedelt. Näheres dazu weiter unten bei den Hinweisen zu den neuen Regelungen ab 1. Jänner 2021.
- MOBIL UND LEISTUNGSSTARK: Alles an der Mavic Pro Platinum Combo ist perfekt miniaturisiert – von der Kamera bis zu den wichtigsten Flugkomponenten
- ATEMBERAUBENDE 4K ULTRA-HD-AUFNAHMEN: Die Mavic Pro Platinum unterstützt Videos in 4K bei 30 Bildern pro Sekunde für perfekte Qualität
- BLEIBE LÄNGER IN DER LUFT: Durch ihre leistungsfähigen und effektiven Motoren ist sie in der Lage eine maximale Flugzeit von 30 Minuten zu erreichen, bei einer Distanz von bis zu 13 km
Letzte Aktualisierung 6.10.2024 / Affiliate Links / Bilder Amazon Product Advertising API
Die beiden DJI (Phantom und Mavic) haben einen sehr großen Vorteil: sie besitzen ein 3 Achsen Gimbal. Das heißt, dass die Kamera alle Bewegungen der Drohne selbst ausgleicht. Will heißen: wenn man eine Kurve fliegt oder die Drohne Seitenwind ausgleichen muss, so bleibt die Kamera stets perfekt in waagrechter Ausrichtung. Ein sehr großer Vorteil, wenn man Fotos schießen will.
Das kann die Parrot nicht, denn dort ist die Kamera fix mit dem Rumpf verbunden. Dafür ist diese Drohne sehr kompakt und so wird so mancher die Parrot bevorzugen.
Warum ich nach wie vor (Jänner 2021) keine Drohne besitze, wenn es doch so sehr in den Fingern juckt? Weil lange Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen alles andere als klar und verständlich für mich waren und diese sich auch noch von Land zu Land erheblich unterschieden haben. Genau das sollte sich mit Jänner 2021 ändern!
Rechtliches: Fotografieren & Filmen
So manches ist vielen Leuten klar. Dabei geht es um rechtliche Belange, die jeder Fotograf zu beachten hat.
Man darf Bilder oder Videos von Personen ohne deren Einverständnis nicht verbreiten (→ Das Recht am eigenen Bild – Persönlichkeitsrecht). Ja, das gilt auch für soziale Medien! „Hansi beim Kotzen“ mag man persönlich ja ganz lustig finden, Hansi wird den Spaß in der Regel aber nicht teilen wollen. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Als Fotograf sollte man sich immer so gut es geht erkundigen, was man darf und was nicht. Das Thema Bildrechte und Copyright füllt ganze Bücher und es schadet sicher nicht, sich einmal näher damit zu beschäftigen.
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Rechtliches: Fotografieren mit Drohnen
Das Thema wird noch viel komplexer, wenn man Fotos mit Drohnen schießen will. Denn spätestens seit dem „Drohnen-Missgeschick“ bei einem Weltcup-Slalom, bei dem unser Top-Star Marcel Hirscher beinahe von einer abstürzenden Drohne getroffen wurde, ist klar: diese Dinger können durchaus auch gefährlich werden!
Genehmigung der Luftfahrtsbehörde
Und genau deshalb gab es immer schärfere Auflagen, was den Betrieb von Drohnen betrifft. So gibt es einige Beschränkungen und Verbote und es sind so manche Auflagen zu erfüllen. Diese hängen in der Regel von Größe und Gewicht (bzw. Bewegungsenergie) sowie dem Verwendungszweck (Fotografieren ja/nein) der Drohne ab.
Was das Thema noch komplizierter macht: diese Einschränkungen und Auflagen unterscheiden sich von Land zu Land oft ganz erheblich.
Österreich ist besonders streng. Das Thema war dermaßen komplex, dass es eine eigene Webseite gab, die bei der Bewilligung von Drohnenflügen in Österreich unterstützt hat – die Österreichische Drohnenbewilligung. Die Inanspruchnahme dieses Services kostete allein schon 49€. Eine Bewilligung kostete (Stand Juli 2019) ca. 320€.
Neuregelung ab Jänner 2021
Harmonisierung EU-weit
Ursprünglich wäre mit 1. Juli 2020 eine Neuregelung auf EU-Ebene in Kraft getreten, aufgrund des Corona-Virus wurde diese Neuregelung auf Jänner 2021 verschoben. Für Österreich wurde in diesem Zusammenhang mit Dronespace eigens ein neuer Webauftritt ins Leben gerufen.
Basierend auf dieser neuen EU Drohnen Regelung, werden die Auflagen über das europäische Drohnen-Regulativ EU-weit harmonisiert.
Kategorie der Drohne
Drohnen werden dabei je nach Gewicht und Art des Einsatzes der Drohne (z.B. Flug „nah am Menschen“) in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Auf Dronespace kannst du deine Kategorie unter dem EU-Regulativ einfach selbst bestimmen. In der Regel wirst du in die Kategorie „Open“ fallen: Sichtverbindung zur Drohne, maximal 120 m und unter 25 kg.
Verpflichtende Haftpflichtversicherung
Neben einer etwaigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde muss man sich auch um eine entsprechende Haftpflichtversicherung kümmern. Je nach Drohne fallen pro Jahr noch einmal um die 100€ an.
Neben dem Anschaffungspreis der Drohne selbst kommen also noch weitere Gebühren für dich als stolzen Drohnenbesitzer zu, wenn du deine Drohne legal abheben lassen willst. Das hat mich bis heute vom Kauf einer Drohne abgehalten. Denn wenn ich fliege, will ich das natürlich legal tun und die damit geschossenen Fotos hier in meinem Blog oder wo auch immer im Web online stellen können.
Verpflichtende Registrierung
Ab 1. Jänner 2021 müssen sämtliche Drohnen mit Kamera registriert werden! Alte Drohnen, also jene, die vor Inkrafttreten der Bestimmungen angeschafft wurde, müssen bis spätestens 1. Jänner 2023 ebenfalls registriert werden.
Die Registrierung kann dabei sehr einfach online durchgeführt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist dabei für die Registrierung Voraussetzung! Die Kosten belaufen sich auf 31,20 € (wie bitte kommt man auf so einen krummen Preis?) und die Registrierung ist dann 3 Jahre gültig.
Drohnenführerschein
Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Auflagen zu erfüllen. So muss man für die Kategorie A (open) eine Online-Prüfung ablegen, für die anderen Kategorien (z.B. > 900 g, Flug nahe am Menschen) muss man sich zusätzlich einer theoretischen Prüfung stellen.
Alle Details dazu findest du unter dronespace.at – Die Austro Control Drohnenplattform.
Gesammelte Links
- Dronespace (neues Drohnen Portal der Austro Control)
- Artikel in den News vom ORF (Österreich)
- Drohnenversicherung (für Deutschland)
- Panoramafreiheit – Fotorechte – Verkauf von Luftbildaufnahmen (für Deutschland und Rechte generell)
Was sind deine Erfahrungen? Fliegst du schon oder wartest du noch?
(alle Angaben und rechtlichen Einschätzungen ohne Gewähr)
Hallo Horst,
vielen Dank für die sehr gut recherchierten Infos.
Was das Fotorecht mit Drohnen betrifft ist es nicht so viel anders als das allgemeine Fotorecht und wenn dabei nur ein billiges Smartphone geklickt. Vielen ist das wohl nicht bekannt wenn sie Personen oder wie schon genannt besondere Architekturen veröffentlichen. Sogar Lichtdesigns sind sehr oft geschützt. Personen dürfen sehr wohl auf dem Foto sein, wenn sie nicht erkennbar sind. Selbst wenn man die Erlaubnis der erkennbaren Personen hat, kann es immer noch zu Problemen bei der Veröffentlichung führen, nämlich dann, wenn es gewerblich genutzt wird. Ich kenne einen Fall wo die abgelichtete Person ihre zuvor gegebene Einwilligung später explizit eingeschränkt hat. Das Fotorecht war schon immer sehr kompliziert, ist wahrscheinlich speziell für die Rechtsverdreher gemacht.
Servus Reinhold!
Vielen Dank für deine Rückmeldung und deine ergänzenden Anmerkungen!
Ja, das Fotorecht ist in der Tat sehr schwierig und für den Normal-Sterblichen im konkreten Fall oft gar nicht so einfach.
Have fun
Horst
Hallo Horst! Danke für den tollen Bericht: dennoch : mit meiner mini bin ich seit 01.01. 21 berechtigt, in Österreich auch innerorts zu fliegen. Frage : habe Genehmigung eine Kirche zu filmen im Überflug. Dabei habe ich aber 2 alte private Häuser im Bild. Ich stehe auf öffentlichem Grund beim filmen ( Erlaubnis der Gemeinde ) . Sind die beiden alten Häuser DSGVO technisch relevant oder nicht ? Video ist nicht gewerblich , sondern nur maximal auf Social Media
Servus Daniel!
Gleich vorweg: ich bin kein Experte für „Drohnenrecht“. Meine Antwort musst du also bitte als persönliche Einschätzung sehen!
Folgendes würde ich beachten: haben die 2 von dir erwähnten Häuser evtl. architektonisch einen besonderen Wert? Müsstest du als evtl. befürchten, dass dich der Architekt verklagen könnte, weil dieses Haus / eines der Häuser an sich eine architektonische Besonderheit besitzen?
Und auch wichtig, auch wenn dir das vermutlich klar sein sollte: achte darauf, dass keine Menschen im Bild sind. Falls doch, dann solltest du mit jeder/jedem Einzelnen einen Model-Vertrag abschließen. Zumindest dann, wenn du das Video evtl. auch kommerziell verwerten willst. Und dazu könnte schon zählen, dass du das Video auf YouTube hochladest und Werbung schaltest. Musst du vor Ort am besten selber einschätzen.
Beim Fotografieren frage ich Personen, die am Bild drauf sind, immer. Schon einmal passiert: „Ui, bitte nicht veröffentlichen – bin im Krankenstand!“.
Have fun
Horst
Danke für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.
Freut mich sehr, wenn dir der Artikel gefallen hat – danke für deine Rückmeldung!
Danke für diesen Artikel. Wichtig auch, dass die rechtlichen Aspekte angesprochen werden. Ich denke auch, dass die Drohnenfotografie mehr und mehr ein professioneller Arbeitsbereich wird. Bei den Preisen für Lizenzen und Kurse will sie sich ja bald kein privater Nutzer mehr leisten. Ich bin jedenfalls gespannt wohin die Reise geht.
Interessant, dass man so viel Copyrights beachten muss, wenn man Fotos veröffentlichen will. Ich dachte, dass es generell nicht so einfach möglich wäre eine Fotodrohne in die Hände zu bekommen. Ein Freund von mir sucht nach Luftaufnahmen für die Industrie. Er will diese von einem Fotografen machen lassen, der sich auf Luftaufnahmen spezialisiert hat. Aufgrund der vielen Auflagen für Dronenfotos ist das eventuell die einfachere Methode!
Hallo,
toller Bericht. Allerdings ist mir dennoch nicht klar, wie die Panoramafreiheit auf Luftbilder ummünzbar ist.
Ich kann bei einem Foto von einer Gemeinde wohl kaum jeden Bürger um Erlaubnis fragen.
Servus Michi!
Gleich vorweg: ich bin kein Jurist – ich habe nur versucht, mich so gut als möglich schlau zu machen, was aber nicht immer einfach ist.
Die Panoramafreiheit zielt in der Regel nicht auf private Gebäude ab, da diese selten von Architekten entworfen werden bzw. deren Design dann schützenswert erscheint. Die Villa Colani aber wohl ziemlich sicher schon :).
Es geht aber zumeist um öffentliche Gebäude wie zum Beispiel das Atomium in Brüssel. Dieses darfst du nicht einmal vom Boden aus fotografieren da es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt.
Würde das Atomium aber in Österreich stehen, so dürftest du das schon fotografieren. Prinzipiell. Denn auch hier gibt es Einschränkungen, also Vorsicht!
In Österreich gilt die Panoramafreiheit für Bilder, welche von einem öffentlich erreichbaren Ort und ohne Hilfsmittel aufgenommen werden. Und wenn du mit einer Drohne fliegst, dann ist das ein Hilfsmittel. Ziemlich blöd, aber andererseits darfst du ohne Genehmigung der Austro Control ohnehin keine Wohngebiete überfliegen.
Leider alles noch recht kompliziert und unübersichtlich. Wenn du deine Bilder aber nicht öffentlich zeigst (z.B. in Facebook) und nur rein privat verwendest, so kannst du auch das Atomium ablichten. Sogar in Brüssel. Aber nicht mit einer Drohne, denn da bekommst du anderwertig Probleme die nichts mit der Panoramafreiheit zu tun haben ;-) .
Have fun
Horst
Ganz wunderbare Infos und vielen Dank für die Verlinkung unserer Website. Wir setzen alles daran, die Informationen so aktuell wie möglich zu halten.
Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg
Tobias
Servus Tobias!
Danke, freut mich ganz besonders, wenn andere, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen, meinen Artikel als hilfreich erachten.
Eure Seite behalte ich natürlich im Blick – ich wohne sehr grenznahe (Salzburg) und auch das Berchtesgadener Land wäre sehr schön aus der Luft :-) .
Have fun
Horst
Hallo Horst,
ich hab deinen Artikel gerade nochmal aufmerksam durchgelesen – Gratulation – eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Fakten. Im Vergleich zu den „Profis“ der schreibenden Zunft (da liest man oft die verdrehtesten Infos) hast du wirklich gut recherchiert. Ich habe in Österreich bereits mehrere Copter zugelassen (benutze diese beruflich) und behaupte mal mich da gut auszukennen.
Falls Interesse besteht, kann ich gerne bei der Antragstellung einer Zulassung behilflich sein. So lassen sich wenigstens die Kosten für die Inanspruchnahme des Services der Österreichische Drohnenbewilligung. (kostet allein schon 49€.) sparen.
Viele Grüsse
Mario
Servus Mario!
Vielen Dank für das aufmerksame Lesen meines Artikels!
Dein Lob freut mich sehr, weil ich weiß, dass du ein absoluter Profi auf dem Gebiet des Drohnenfluges bist. Dein Hilfsangebot nehme ich sehr gerne an, sobald ich mich entschieden habe, ob ich mir den Luxus einer Drohne leisten soll oder nicht. Reizen tut es mich nach wie vor ungemein :).
Have fun und danke noch einmal
Horst
Hey Horst,
ich hoffe, es ist noch nicht zu spät für das Folgende:
Ich stand im letzten Jahr vor der gleichen Entscheidung wie du in diesem Artikel. Deshalb habe ich die Bebop 2 und die Phantom 3 Standard ausprobiert. Die Bebop macht wirklich furchtbare Bilder: grieselig, öfter verwackelt als bei DJI und mit schlechterem Weißabgleich. Einzig mit Sonne im Rücken bei perfektem Wetter war ich zufrieden. Bild-/videotechnisch ist die Phantom dagegen richtig super. Bei vielen Insekten in der Luft würde ich beim Filmen dennoch zu Propellern aus Carbon raten, um den seltenen Jello-Effeckt zu vermeiden. Da es mir vorrangig um Film/Foto geht, stört mich auch nicht das größere Packmaß und dass der Looping als Flugmanöver fehlt. Es ist zwar schade, dass die Reichweite im unebenen Gelände zu wünschen übrig lässt und die Akkus hundsteuer sind, aber nach fast einem Jahr in Benutzung bin ich immer noch zufrieden.
Wenn du Testbilder/-videos möchtest, kann du mir gern mailen.
Beste Grüße,
Hagen
Servus Hagen!
Vielen Dank für das ausführliche Feedback! Ja, vor allem wegen des Gimbal wäre der Phantom mein klarer Favorit.
Wegen der schwierigen Sache mit der Genehmigung bei uns in Österreich (um einiges strenger als derzeit in Deutschland) warte ich noch etwas ab und gehe noch etwas in mich. Luftbilder unserer Landschaft wären schon genial. Da ich diese aber auf jeden Fall öffentlich im Blog präsentieren will, wird das alles nicht so einfach.
Have fun
Horst